Unter 600 Watt – und trotzdem nicht legal?
Ein E‑Scooter fährt höchstens 25 km/h, auf dem Motor stehen 500 Watt und der Händler bezeichnet ihn als „österreichkonform“. Alles klar? Leider nein. Willkommen bei der österreichischen Watt-Schnitzeljagd.
600 Watt sind nicht immer dieselben 600 Watt
Nach § 2 Abs. 1 Z 22a StVO darf ein E‑Scooter höchstens 25 km/h schnell sein und maximal 600 Watt „Höchstleistung“ besitzen. Das Verkehrsministerium versteht darunter die höchste Nutzleistung nach UN‑Regelung Nr. 85. Entscheidend sei die Herstellerangabe.
Das wäre praktisch – wenn Hersteller genau diesen Wert angeben würden. In Datenblättern finden sich stattdessen Begriffe wie:
- Nennleistung,
- Nenndauerleistung,
- Rated Power,
- Maximum Power,
- Peak Power oder
- Motorleistung.
Diese Werte sind technisch nicht automatisch vergleichbar. Häufig bleibt sogar offen, ob die elektrische Leistung aus dem Akku oder die mechanische Leistung am Motor gemeint ist.
Kurz gesagt: Das Gesetz verlangt einen bestimmten Wert, den viele Hersteller gar nicht eindeutig ausweisen.
Reichen 500 Watt Nennleistung?
Nicht unbedingt. Viele Scooter werden beispielsweise mit 500 Watt Nennleistung, 1.000 Watt Peakleistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit angeboten.
Eine kurzfristig höhere Leistung beim Anfahren oder an einer Steigung ist technisch völlig normal. Nach der derzeitigen österreichischen Auslegung kann eine Peak- oder Maximalleistung über 600 Watt aber gegen die Einstufung als E‑Scooter sprechen.
Auch eine Begrenzung auf 25 km/h löst das Problem nicht: Geschwindigkeit und Leistung sind zwei getrennte Voraussetzungen.
Andererseits beweist eine beworbene Peakleistung nicht automatisch, dass genau die gesetzlich relevante höchste Nutzleistung überschritten wird. „Peak Power“ kann eine elektrische Eingangsleistung, ein Controllerwert, eine mechanische Ausgangsleistung – oder einfach eine besonders verkaufsfreudige Zahl sein.
Eine Nennleistung unter 600 Watt beweist die Legalität nicht. Eine Peakangabe über 600 Watt ist problematisch, erklärt ohne technische Definition aber ebenfalls nicht eindeutig, welcher Leistungswert tatsächlich gemeint ist.
Schön übersichtlich, nicht wahr?
„Österreich-Version“ ist kein Nachweis
Bezeichnungen wie „AT-Version“, „StVO-konform“ oder „für Österreich geeignet“ reichen allein nicht aus. Für eine belastbare Beurteilung sollte der Hersteller für die genaue Modellvariante bestätigen:
- höchstens 25 km/h Bauartgeschwindigkeit,
- höchstens 600 Watt höchste Nutzleistung,
- keine serienmäßig freischaltbare stärkere Konfiguration,
- vollständige Ausstattung nach österreichischen Vorschriften.
Ein Scooter wird schließlich nicht allein dadurch legal, dass auf der Verpackung eine rot-weiß-rote Fahne abgebildet ist.
Seit Mai 2026 zählt auch die Ausstattung
Zusätzlich zu Geschwindigkeit und Leistung benötigt ein E‑Scooter unter anderem:
- eine wirksame Bremse,
- eine Klingel oder Hupe,
- vorgeschriebene Rückstrahler beziehungsweise Reflexfolien,
- gelbe Fahrtrichtungsanzeiger an beiden Lenkerenden,
- Vorder- und Rücklicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht.
Blinker am Helm, Rucksack oder ausschließlich am Kotflügel ersetzen die vorgeschriebenen Lenkerendenblinker nicht automatisch.
Eine Nachrüstung kann das Ausstattungsproblem lösen. Aus einem Scooter mit zu hoher Leistung macht sie allerdings keinen zulässigen 600-Watt-Scooter.
Warum derzeit so viele Kunden verunsichert sind
Der ÖAMTC untersuchte 2026 zehn handelsübliche Modelle. Alle überschritten laut veröffentlichten Herstellerangaben die österreichische Grenze von 600 Watt Maximalleistung – teilweise deutlich. Er fordert deshalb Gespräche zwischen Ministerien, Herstellern, Handel und Konsumentenschutz. Diskutiert werden soll auch, ob Österreich künftig stärker auf die Nenndauerleistung abstellen sollte. Eine konkrete Gesetzesänderung oder ein verbindlicher technischer Nachweis für Käufer wurde bisher jedoch nicht angekündigt.
Unsere praktische Orientierung
Gute Ausgangslage
Der Hersteller bestätigt für die genaue Variante:
- maximal 25 km/h,
- höchstens 600 Watt eindeutig definierte Maximal- beziehungsweise höchste Nutzleistung,
- keine widersprüchliche höhere Peakangabe.
Die vorgeschriebene Ausstattung muss trotzdem vollständig sein.
Unklare Ausgangslage
Im Datenblatt steht lediglich „500 Watt Motorleistung“ oder „500 Watt Nennleistung“. Dann fehlt die entscheidende Information darüber, welche Maximalleistung der Scooter tatsächlich erreicht.
Problematische Ausgangslage
Der Hersteller nennt beispielsweise 500 Watt Nennleistung und 1.000 Watt Peakleistung. Nach der aktuellen österreichischen Auslegung sollte ein solches Modell nicht ohne weitere schriftliche Herstellerbestätigung als legal empfohlen werden.
Fazit
Ein Scooter mit weniger als 600 Watt Motor- oder Nennleistung ist nicht automatisch legal. Die bloße Zahl reicht aber auch nicht als sicherer Legalitätsnachweis.
Entscheidend ist:
- Welche Art von Leistung wurde angegeben?
- Gibt es eine höhere Maximal- oder Peakleistung?
- Ist der Scooter auf höchstens 25 km/h ausgelegt?
- Entspricht die Ausstattung den österreichischen Vorschriften?
Bis Gesetzgeber, Behörden und Hersteller dieselbe technische Sprache verwenden, bleibt die Beurteilung eine Mischung aus Datenblattprüfung, Herstellernachfrage und vorsichtiger Einordnung.
Nicht nur die Wattzahl ist entscheidend, sondern vor allem, was der Hersteller mit dieser Wattzahl eigentlich meint.
Du bist bei deinem vorhandenen E‑Scooter unsicher? Komm mit dem Fahrzeug und den verfügbaren Herstellerunterlagen bei uns in Wien vorbei. Wir können die sichtbare Ausstattung und die technischen Angaben prüfen. Eine rechtsverbindliche Zulassungsbestätigung können wir bei unklaren Herstellerdaten allerdings nicht ausstellen.
Quellen
Stand: 14. August 2026. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung oder rechtsverbindliche Einzelfallentscheidung.


