Wer E-Scooter und Öffis kombiniert, muss sich ab 1. September 2026 umstellen. Die Wiener Linien schränken die Mitnahme von E-Scootern deutlich ein.
Besonders kurzfristig ist dabei die Einführung: Die Wiener Linien haben die neuen Mitnahmeregeln am 30. August öffentlich bekanntgegeben. Bereits am 1. September treten sie in Kraft.
E-Scooter in der U-Bahn
E-Scooter dürfen künftig – ähnlich wie Fahrräder – nur außerhalb der Stoßzeiten mitgenommen werden:
Montag bis Freitag
- 9:00 bis 15:00 Uhr
- ab 18:30 Uhr bis Betriebsschluss
Samstag, Sonntag und Feiertag
- ganztägig
Wer morgens mit dem E-Scooter zur U-Bahn fährt und ihn für die letzte Strecke zum Arbeitsplatz benötigt, kann ihn während der Hauptverkehrszeit künftig nicht mehr in der U-Bahn mitnehmen.
Bus und Straßenbahn: E-Scooter nicht mehr erlaubt
Noch deutlicher fällt die Änderung bei Bus und Straßenbahn aus: E-Scooter dürfen ab 1. September in Bussen und Straßenbahnen der Wiener Linien nicht mehr mitgenommen werden.
Das gilt auch für zusammengeklappte E-Scooter. Das Mitnahmeverbot betrifft darüber hinaus andere E-Fahrzeuge, beispielsweise zusammenklappbare E-Bikes.
Was ist mit normalen Tretrollern?
Tretroller ohne Elektroantrieb sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Zusammengeklappt dürfen sie weiterhin als Handgepäck in Bus, Straßenbahn und U-Bahn mitgenommen werden.
Warum ändern die Wiener Linien die Regeln?
Die Wiener Linien begründen die Einschränkungen vor allem mit dem begrenzten Platzangebot in den Fahrzeugen. E-Scooter würden zusätzlichen Raum benötigen, den Fahrgastwechsel erschweren und könnten insbesondere bei hoher Auslastung zur Stolpergefahr werden.
Nach Angaben der Wiener Linien flossen sowohl Rückmeldungen von Fahrgästen als auch interne Analysen in die Entscheidung ein.
Nur zwei Tage zwischen Bekanntgabe und Inkrafttreten
Unabhängig von den Gründen für die neuen Mitnahmebestimmungen fällt der sehr kurze Vorlauf für die Fahrgäste auf. Die Wiener Linien veröffentlichten die Änderung am 30. August 2026. Bereits ab Dienstag, 1. September 2026, gelten die neuen Bestimmungen.
Für Fahrgäste, die einen E-Scooter nur gelegentlich in den Öffis mitnehmen, dürfte die Umstellung vergleichsweise einfach sein. Anders kann die Situation für Pendler aussehen, die E-Scooter und öffentliche Verkehrsmittel täglich miteinander kombinieren. Gerade für die sogenannte „letzte Meile“ ist diese Kombination verbreitet: Ein Teil des Arbeitsweges wird mit der U-Bahn zurückgelegt, die Strecke von und zur Station mit dem E-Scooter.
Wer dieses Modell während der morgendlichen oder abendlichen Hauptverkehrszeit nutzt, muss seinen Arbeitsweg nun kurzfristig anders organisieren. Zwischen öffentlicher Bekanntgabe und Inkrafttreten bleiben dafür lediglich zwei Tage.
Eine längere Übergangs- oder Informationsfrist wurde von den Wiener Linien nicht vorgesehen. Das ändert nichts an den neuen Mitnahmebestimmungen, zeigt aber, dass deren kurzfristige Einführung für einen Teil der Fahrgäste erhebliche praktische Auswirkungen haben kann.
50 Euro bei Verstößen
Die neuen Mitnahmeregeln sind nicht nur eine Empfehlung. Wer gegen die Beförderungsbedingungen verstößt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Das betrifft beispielsweise die Mitnahme eines E-Scooters in Bus oder Straßenbahn sowie die Mitnahme in der U-Bahn außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten. Auch das Fahren mit E-Scootern auf U-Bahnsteigen ist weiterhin verboten. Die Wiener Linien nennen für Verstöße gegen die neuen Bestimmungen einen konkreten Betrag von 50 Euro.
Für Pendler ändert sich damit einiges
Der E-Scooter eignet sich besonders für kurze Anschlusswege und wird deshalb häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln kombiniert. Mit den neuen Regeln wird diese Kombination insbesondere während der klassischen Pendlerzeiten deutlich schwieriger.
Eine mögliche Folge: Wer seinen E-Scooter weiterhin für den Arbeitsweg verwendet, muss damit künftig unter Umständen einen größeren Teil oder sogar die gesamte Strecke zurücklegen. Damit steigen auch die Anforderungen an das Fahrzeug. Mehr Kilometer bedeuten mehr Belastung für Reifen, Bremsen, Lager und andere Verschleißteile. Auch Reichweite und zuverlässige Funktion gewinnen bei längeren täglichen Strecken an Bedeutung.
Die neuen Regeln kurz zusammengefasst
U-Bahn:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr und ab 18:30 Uhr bis Betriebsschluss. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Straßenbahn:
Keine Mitnahme von E-Scootern.
Bus:
Keine Mitnahme von E-Scootern.
Tretroller ohne Elektroantrieb:
Zusammengeklappt weiterhin als Handgepäck erlaubt.
Verstoß gegen die Mitnahmeregeln:
50 Euro.
Die neuen Beförderungsbedingungen gelten ab 1. September 2026.
Quelle: Wiener Linien / Stadt Wien – offizielle Bekanntgabe vom 30. August 2026.


